Wissenschaftsminister Willingmann verleiht Hochschulen Sachsen-Anhalts das Promotionsrecht

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Künftig können in Sachsen-Anhalt alle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals Fachhochschulen) neben Bachelor- und Masterabschlüssen in ausgewählten Fachrichtungen auch den Doktorgrad vergeben. Dafür kooperieren die HAW noch enger und richten hochschulübergreifende Promotionszentren ein. Auch Forschende des Fraunhofer IFF, die zugleich an den Hochschulen lehren, erhalten damit künftig das Recht, Absolventen zur Promotion zu führen.

© Fraunhofer IFF, Viktoria Kühne
Prof. Julia Arlinghaus, Leiterin des Fraunhofer IFF.

Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt haben für bestimmte Fachrichtungen von nun an das Promotionsrecht. Dafür schließen sie sich in Promotionszentren zusammen. So können an den Hochschulen Anhalt, Harz und Merseburg Absolventinnen und Absolventen in Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien promovieren. Im Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften ist neben diesen drei HAW auch die Hochschule Magdeburg-Stendal beteiligt. Am 2. Juni 2021 ist der Hochschule Magdeburg-Stendal zudem das Promotionsrecht für das Promotionszentrum »Umwelt und Technik« verliehen worden. Es bündelt die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Professorinnen und Professoren der Fachbereiche Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit sowie Ingenieurwissenschaften und Industriedesign.

Möglich wurde das durch eine Verordnung des Wissenschaftsministers Prof. Dr. Armin Willingmann, die Anfang Mai in Kraft getreten ist. Sie fußt auf der Novelle des Hochschulgesetzes (HSG) des Landes aus dem Sommer 2020 und liefert den Rahmen für die Übertragung des Promotionsrechts. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen mit gesteigerten Forschungsaktivitäten, die entsprechende Kriterien erfüllen.

Minister Armin Willingmann: »Die hochschulübergreifenden Promotionszentren geben auch den kleineren HAW die Möglichkeit, ihre Absolventinnen und Absolventen zum Doktorgrad zu führen. Die Kooperation besonders forschungsstarker Professorinnen und Professoren stärkt die Qualität der Promotionen und kann auch in anderen Bereichen zu engerer Vernetzung beitragen und dadurch die Hochschullandschaft voranbringen.«

Von der Verleihung des Promotionsrechts an die Hochschulen profitiert auch das Fraunhofer IFF. Viele seiner Forschenden lehren neben ihrer Tätigkeit an dem Magdeburger Institut zugleich an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland. In Sachsen-Anhalt sind dies die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Hochschule Magdeburg-Stendal, die Hochschule Anhalt und die Hochschule Harz. Professorin Julia Arlinghaus, Leiterin des Fraunhofer IFF, gratuliert den HAW. »Das ist eine Auszeichnung der jahrelangen erfolgreichen Forschungsarbeit an den Hochschulen. Wir freuen uns ebenfalls sehr über diese Anerkennung der wissenschaftlichen Leistungen der Professorinnen und Professoren. Und wir sind stolz, dass künftig auch Forschende des Fraunhofer IFF als Mitglieder der Promotionszentren Absolventinnen und Absolventen zur Promotion führen dürfen. Auch für das Fraunhofer IFF ist das ein echter Zugewinn. Es unterstreicht die Exzellenz unserer Mitarbeitenden und erhöht die Attraktivität des Instituts als Arbeitgeber für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.«

Hintergrund

Mit der Möglichkeit, das Promotionsrecht auch an HAW verleihen zu können, reagiert das Wissenschaftsministerium auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hatte: Die forschungsstarken Bereiche der HAW in Sachsen-Anhalt wie auch ihre an einer Promotion interessierten und geeigneten Absolventen sollen eigene Wege der Nachwuchsförderung gehen, um im Wettbewerb um Fachkräfte wie auch um die Qualifikation des eigenen Nachwuchses bestehen zu können. Zuletzt wurde jedoch beklagt, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen kaum oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen den Zugang zu Promotionsverfahren an den Universitäten fanden. Durch den nun zusätzlichen Weg zur Promotion für HAW-Absolventinnen und -absolventen sollen nicht nur junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Land noch stärker gefördert werden. Zugleich werden damit auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung unterstützt, da sie ihre Profile und Schwerpunkte überregional künftig auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.

Neben dem neuen Zugang zur Promotion an den Hochschulen erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.